Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)
der Firma skmedi GbR

 

1. Geltungsbereich - Allgemeines:

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen der Firma skmedi GbR, (im Nachfolgenden "skmedi" genannt), gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen. Zusätzlich gelten die Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Hersteller und unserer Lieferanten.

2. Angebote, Vertragsabschluss:

Angebote sind freibleibend bis zum Zugang der Auftragsbestätigung. Sämtliche Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Die Rechnungserteilung ersetzt die schriftliche Bestätigung. Von Verkaufsangestellten, dem Firmeninhaber oder Handelsvertretern getroffene, über den schriftlichen Vertragsinhalt hinausgehende mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Liefergegenstand:

Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

4. Lieferfrist:

Wird ein Lieferzeitraum vereinbart, läuft die Lieferfrist erst mit der Absendung der Auftragsbestätigung und mit Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, der vom Kunden zu übergebenden Patientendaten sowie der vereinbarten Anzahlung an. Ist ein fester Lieferzeitpunkt vereinbart und hat der Kunde nicht innerhalb angemessener Zeit nach Vertragsschluss vor dem Lieferzeitpunkt die von uns angeforderten Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und/oder Daten übergeben sowie die vereinbarte Anzahlung geleistet, verschiebt sich der Lieferzeitpunkt entsprechend. Als angemessen gemäß dem vorstehenden Satz gilt regelmäßig ein Zeitraum von mindestens 14 Tagen.

Die Lieferzeit ist ungefähr. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand unser Haus verlassen hat.

Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse wie z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse auf die Lieferung des Liefergegenstandes von Einfluss und nicht von uns zu vertreten sind. Nicht zu vertreten sind von uns insbesondere Umstände im Tätigkeitsbereich von Unterlieferanten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.

Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, es ergäben sich dadurch Nachteile für den Gebrauch.

5. Gefahrenübergang:

Jeglicher Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch beim Verlassen des Lagers auf den Kunden über.

6. Preise und Zahlungsbedingungen:

Preise verstehen sich ab Lager, zuzüglich der am Tage der Lieferung bzw. Leistung gültigen Mehrwertsteuer, einschließlich handelsüblicher Verpackung, jedoch ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Bei gewerblichen Kunden werden die Preise als Nettopreise angegeben. Zahlungen haben sofort bei Lieferung in bar ohne Abzug zu erfolgen. Eine Versendung der Ware erfolgt nur per Nachnahme, Abbuchungsauftrag oder gegen Vorkasse. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden alle Forderungen sofort fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, sofern der Kunde kein Verbraucher ist, ansonsten 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn seine Gegenforderung entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, bevor die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjährt sind, so ist der Kunde nicht berechtigt, die Zahlung des gesamten Kaufpreises wegen des Mangels zu verweigern.

Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung mit uns zustehen, bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

Sind wir aus einem gegenseitigen Vertrag zur Vorleistung verpflichtet, können wir die uns obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage sowie drohender Zahlungsunfähigkeit sind wir berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen oder die Stellung einer geeigneten Sicherheit zu verlangen. Wird diese binnen einer angemessenen Frist nicht gestellt, so sind wir berechtigt, nach Ablauf dieser Frist, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Sind wir zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung berechtigt, so beläuft sich dieser auf 20 % des Kaufpreises einschließlich der Nebenentgelte (Schulungen, Installationen) bzw. des Entgelts für Reparaturleistungen (einschließlich Mehrwertsteuer) vorbehaltlich eines von uns nachzuweisenden höheren Schadens. Der Kunde ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Nichterfüllungsschaden entstanden ist.

7. Preisänderungen:

Preisänderungen im Rahmen eines Kaufvertrages sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Erhöhen sich innerhalb dieses Zeitraums die Löhne, die Materialkosten und/oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Diese Kostensteigerungen werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

8. Verpackung und Versand:

Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und Kosten des Kunden. Wir haften für das Verschulden eigener Transportpersonen nur dann, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Mangels besonderer Vereinbarungen steht uns die Wahl der Versendungsart frei.

9. Eigentumsvorbehalt:

Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Ist der Kunde Unternehmer, zu denen auch Freiberufler zählen, ist das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vorbehalten. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen oder anerkannt ist.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Uns steht darüber hinaus bei Zahlungsverzug ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag zu.

Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.

Die Verarbeitung und/oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verbindung. Für die durch die Verbindung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache.

Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte, sind auf unser Eigentum hinzuweisen.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, wenn ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen in unser Eigentum, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.

10. Beratung:

In einer Auskunfts- oder Raterteilung durch skmedi oder eines Vertreters liegt nicht der Wille, einen selbständigen Beratungsvertrag abzuschließen. skmedi haftet gem. §675 Abs. 2 BGB nicht dafür, dass der Kunde einer Empfehlung bzw. eines Rates folgt.

11. Gewährleistung, Haftung:

Die Gewährleistungszeit beträgt ein Jahr, sofern der Kunde kein Verbraucher ist. Sie beginnt mit der Übergabe an den Kunden.

Wir haften nicht für Mängel, die den üblichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindern. Es liegt kein Sachmangel vor, wenn wir dem Kunden eine zu geringe Menge und/oder eine höherwertige Ware liefern. Im Fall einer zu geringen Mengenlieferung besteht lediglich ein Anspruch auf Nachlieferung der fehlenden Menge. Zu der Beschaffenheit der Kaufsache zählen keine Eigenschaften, die der Kunde nach unseren öffentlichen Äußerungen und/oder den Äußerungen unserer Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache, erwarten kann. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anderes vereinbart, nur annähernd maßgebend. Eine Abweichung der Lieferung vom Angebot gilt als Erfüllung, wenn die Abweichung geringfügig und dadurch für den Käufer zumutbar ist. Insbesondere Abweichungen im Rahmen des technischen Fortschritts gelten als genehmigt.

Bei einem Mangel, dessen Vorliegen der Kunde zu beweisen hat, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur kostenlosen Ersatzlieferung (Nacherfüllung) berechtigt. Die Kosten der Nacherfüllung, die durch die Verbringung der Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstanden sind, trägt der Kunde. Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über. Die Nacherfüllung wird nur vorgenommen, wenn der Kunde zuvor den Kaufpreis abzüglich eines Einbehalts für den Mangel gezahlt hat. Der Einbehalt darf nicht mehr als das 1,5-fache der Mängelbeseitigungskosten betragen.

Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen, ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder sind für den Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so kann der Kunde anstelle der Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten. Minderungsansprüche sind ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt nicht bereits nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Die zur Geltendmachung der Gewährleistung erforderlichen Aufwendungen (insbesondere Anlieferung und Abholung) trägt der Käufer. Die Übergabe der Ware an uns zum Zwecke der Mängelrüge nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gilt - mit Ausnahme der Kosten berechtigt gerügter Materialmängel - als Reparaturauftrag. Für dessen Ausführung gelten unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sinngemäß. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen wird ausgeschlossen.

Das Recht des Kunden, bei einem Mangel neben der Nacherfüllung, oder dem Rücktritt Schadensersatz (statt oder neben der Erfüllung) oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen, bleibt von den obigen Regelungen unberührt.
Wir haften für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen haften wir unbeschränkt nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei leicht fahrlässiger Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung auf das zweifache des Überlassungsentgelts sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsschlusses typischerweise gerechnet werden muss.
Die Haftung für die von skmedi vertriebene und nicht selbst erstellte Software wird zwischen dem Hersteller dieser Software und dem Anwender mittels gesonderter Vereinbarung geregelt und legt nicht bei skmedi.

Der Anspruch des Kunden auf Ersatz des Verzögerungsschadens ist bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf 10 % des vereinbarten Kaufpreises beschränkt.
Der Kunde ist verpflichtet, funktionierende Datensicherungen durchzuführen und die EDV-Anlage vor dem Befall durch sog. Viren zu schützen. Die Haftung für Datenverlust infolge leichter Fahrlässigkeit wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien und Durchführung von Virentests eingetreten wäre. In jedem Fall ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Bei ungerechtfertigter Mängelrüge schuldet der Kunde eine Testpauschale in Höhe von 50 Euro.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Wird von skmedi eine Datenübernahme durchgeführt, dann werden folgende Daten - bzw. Datensätze übernommen: Probandenstammdaten , Untersuchungsdaten und Abrechnungsdaten.

12. Untersuchungs- und Rügepflicht:

Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Softwareprogramme und EDV-Systeme auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, insbesondere das Fehlen von Datenträgern, Handbüchern oder einzelner Computersystemteile (Monitor, Drucker, etc.) sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen des Datenträgers sowie der EDV-Systeme sind bei uns innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Symptome, sind detailliert zu beschreiben. Hierzu gehören insbesondere folgende Angaben:

  • Mängelbeschreibungen mit der Angabe des Programmnamens und der Versionsnummer
  • bei fehlerhaften Ergebnissen die Zwischenergebnisse und die nach Meinung des Kunden richtigen Ergebnisse
  • bei Programmabbruch die Datenkonstellation und erforderliche Unterlagen (z.B. Ausdrucke)

Wird die Versendung der Ware per Frachtführer, Spedition oder per Bahn durchgeführt, so hat der Kunde den Verlust oder die Beschädigung der Ware unverzüglich bei diesen anzuzeigen und sonstige Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige Schadensersatzansprüche diesen gegenüber zu sichern.

Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei uns innerhalb von 7 Tagen nach dem Erkennen durch den Anwender gerügt werden.

Wird von skmedi eine Datenübernahme durchgeführt, so erstreckt sich die Untersuchungs- und Rügepflicht auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Datenübernahme durch stichprobenartige Prüfung.

Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Hard- und Software bzw. die Datenübernahme in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

13. Software:

Für die von skmedi gelieferte, nicht von skmedi selbst erstellte Software, gelten die §§ 69a bis 69g Urheberrechtsgesetz und die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages über die Software.

14. Datenschutz:

Der Kunde ist mit der Speicherung personenbezogener Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung unter Beachtung der Datenschutzgesetze für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke einverstanden.

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand:

Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen, sowie für Zahlungen des Käufers, ist Solingen. Diese Regelung gilt auch für von unseren Kunden hereingenommene Schecks und Wechsel sowie für sämtliche sonstigen, zahlungshalber bzw. an Erfüllung statt erbrachter Kundenleistungen. Für Verträge mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird Solingen als Gerichtsstand vereinbart. Wir sind jedoch Auch berechtigt, den Käufer an dem für seinen Firmensitz zuständigen Gericht zu verklagen.

16. Sonstiges:

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und inhaltlich am Nächsten kommt.

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.